Zitat:
Zitat von Australis
Mal ein paar "Takte" zu meiner damaligen Diebstahlsicherung:
Die Alarmanlage war lediglich mit einem Pager-Alarm geknüpft, also das Auto selbst hat keinen Ton von sich gegeben.
In dem Moment, als der Dieb im Auto war, haben sich die Türen verriegelt, und die Türöffner wurden per Stellmotor deaktiviert bzw. die Stromzufuhr für ECU, die Fensterheber und das Schiebedach unterbrochen.
Um die Scheiben gegen Einschlagen zu sichern, waren diese mit ca. 1mm starkem Plexiglas beschichtet.
Ergo: Das Auto konnte weder weggefahren werden, noch ist der Dieb raus gekommen.
Bei einem gemütlichen Bierchen mit einem befreundeten Rechtsanwalt kam dann die böse Überraschung (mit der ich schon fast gerechnet hatte): Das wäre im Fall des Falles Freiheitsberaubung.
Also mußte ich mir etwas neues einfallen lassen. Zuerst habe ich meine Ursprüngliche Diebstahlsicherung zurückgerüstet. Dann die ECU ins Hanschuhfach verlegt und mit einem Quick-Out-System (wie damals bei den Autoradios, bevor es die abnehmbaren Bedienteile gab) versehen. Das geht natürlich nur bei den alten ECU's, die nicht jedes mal aufs neue lernen müssen...
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Sicher?!
Steht im Gesetzbuch nicht, dass man Leute, die eine Strafbare Handlung verüben, so lange festhalten darf, bis die Polizei eintrifft?
Sprich wenn diese Alarmanlage eine SMS an dich senden würde und du darauf hin die Polizei verständigen würdest, sollte das doch OK sein, oder?