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Alt 18.02.2008, 10:24   #1
Knight Rider
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Knight Rider wird schon bald berühmt werden
AW: K-Sport Gewindefahrwerk jetzt mit TÜV GUTACHTEN

weil das Eine K-SPORT ist, und das Andere TEIN.

Außerdem wollte Lolek mir schon zu seinen Testzeiten eine Antwort geben.
Und die Aussage einer Person, die dies schon mal getestet hat, ist doch mehr Wert.
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Gruß,

Peter / Knight Rider
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Alt 18.02.2008, 10:32   #2
oggy
und die Kakerlaken
 
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AW: K-Sport Gewindefahrwerk jetzt mit TÜV GUTACHTEN

Zitat:
Zitat von Knight Rider Beitrag anzeigen
weil das Eine K-SPORT ist, und das Andere TEIN.

Außerdem wollte Lolek mir schon zu seinen Testzeiten eine Antwort geben.
Und die Aussage einer Person, die dies schon mal getestet hat, ist doch mehr Wert.
Du meine Güte, den Ünterschied weden die wohl noch wissen.
oggy ist offline  
Alt 18.02.2008, 11:32   #3
Lolek
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AW: K-Sport Gewindefahrwerk jetzt mit TÜV GUTACHTEN

Hallo Michael.

Ich habe dich nicht vergessen. Soviel ich mich erinnern kann hatte ich die geschrieben, dass ich meine Lady schon eingemottet habe und im Herbst nicht mehr dazu kommen werde. Es wird also noch etwas dauern.

Ich finde es schon richtig mich dazu zu fragen. K-Sport hat das noch nicht gemacht und hat die Infos dazu auch nur von mir.

Ein Freund hier aus dem Forum hat auf der Motor Messe in Essen TEIN und K-Sport gesprochen. TEIN sagte selber, das die Fahrwerke beim selben Hersteller produziert werden und nahezu identisch sind.
TEIN möchte bald auch seine Fahrwerke in Europa/Deutschland vertreiben. Das wird aber noch etwas dauern. Wann weiß ich nicht.
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Eine SUPRA ist erst dann schnell genug, wenn du Angst hast den Zündschlüssel umzudrehen.
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Alt 18.02.2008, 13:42   #4
Knight Rider
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Knight Rider wird schon bald berühmt werden
AW: K-Sport Gewindefahrwerk jetzt mit TÜV GUTACHTEN

Immer dieser Oggy!


@Lolek:
Wie können wir an der Stelle weiterkommen?
Aus deinen früheren Beiträgen weiß ich, dass Du (damals) selbst an der elektr. Verstellung mittels TEIN EDFC interessiert warst.
Schade, dasss Du nicht mehr dazu gekommen bist.


Ich würde gerne schnellstmöglich mein elektr. verstellbares Koni ausbauen, um auf die EDFC Steuerung entweder mit original TEIN FLEX oder K-Sport umsteigen.Jetzt steht meine Supra bei Kay, und jetzt (in den nächsten vier Wochen) wäre die ideale Gelegenheit dazu.)

Bei K-Sport wär die Voraussetzung, dass es mit EDFC einwandfrei funktioniert.
Wenn Du das bestätigen könntest, würde ich sofort eins der K-Sport bestellen.
Was tun?
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Peter / Knight Rider
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Alt 18.02.2008, 17:55   #5
Knight Rider
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Knight Rider wird schon bald berühmt werden
TÜV §19 oder 21

Und noch mal zur Absicherung, haben es früher mal angeschnitten,
Mein Beitrag aus deiner Umfrage wegen dem Fahrwerk:

Zitat:
Zitat von Knight Rider Beitrag anzeigen
Interessant, was ich auf einen von Lolek verweisenden Link:
www.trc-tuning.de
gefunden habe:

TÜV-Beschreibung:

TÜV nach §19: Bei diesen Artikeln wird ein Teilegutachten nach §19 mitgeliefert. Hier zu unterscheiden sind §19.2 (Nicht Eintragungspflichtes Produkt!) und §19.3 (Welche im Fahrzeugschein / Brief eingetragen werden müssen!) Nach §19 müssen generell alle Produkte nach Umbau einen amtlich anerkannten Prüfer auf Prüfung der Festigkeit , sowie richtigen Montage vorgeführt werden.

TÜV nach §21: Diese Artikel werden ohne Bericht eines Sachverständigen ausgeliefert und müssen per Einzelabnahme eingetragen werden. Je nach Hersteller ist ein Materialgutachten nach §21 verfügbar. Import Produkte werden genrell ohne Gutachten ausgeliefert. Bitte erfragen Sie vor Kauf, ob und welches Gutachten mitgeliefert wird! Die TÜV-Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers



Was wir also somit brauchen, wäre ein TÜV nach §19 in dem unsere MA70 auch aufgeführt wird.
Einbauen, zum TÜV fahren, Papiere vorlegen, Montage anschauen lassen, ein paar Euros springen lassen, und den TÜV Prüfer die Änderungen in den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen (oder wenigstens einen Bericht erstellen zu lassen, zum Nachtrag in den Papieren bei der Zulassungsstelle)
Wäre also ein Gutachten, welches nach §19.3 eingetragen wird?
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Peter / Knight Rider
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Alt 18.02.2008, 19:53   #6
Lolek
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AW: TÜV §19 oder 21

Zitat:
Zitat von Knight Rider Beitrag anzeigen
Und noch mal zur Absicherung, haben es früher mal angeschnitten,
Mein Beitrag aus deiner Umfrage wegen dem Fahrwerk:



Wäre also ein Gutachten, welches nach §19.3 eingetragen wird?
Ja, du musst es nach §19.3 eintragen.
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