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31.07.2013, 08:30 | #1 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitzer
Augen zu und durch....
Das was der Anwalt an "Preisnachlass" aushandelt, wird er selber ein stecken... vermutlich sogar noch mehr. Das die Rechtschutz bei derart groben vestößen in der StvO aktiv wird bezweifel ich. Zumal die Aussicht auf Erfolg eher gering ist. |
31.07.2013, 10:19 | #2 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitzer
er kann ja erstmal einspruch einlegen und den anwalt bei der rechtschutz anfragen lassen. sollten die ablehnen kann er den einspruch ja jederzeit zurücknehmen. kostet ja dann nix.
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31.07.2013, 10:30 | #3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Blitzer
Rechtlich gesehen können die kein Urteil/Strafe aussprechen wenn sie keinen schuldigen haben bzw. du es nicht zugegeben hast das du es warst.
Ich persönlich würde aber lieber 3 Monate laufen bzw. zuhause bleiben um zu gammeln als z.b. ein Fahrtenbuch fürs Auto zu führen weil ich nicht mehr weis, wer von meinen Kollegen an dem tag gefahren ist. das Fahrtenbuch muss man dann auch 1 Jahr immer führen und alle Fahrten eintragen außer du meldest das Auto ab oder ein anderes an..
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