01.06.2011, 20:57 | #5 |
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AW: Mündliche vereinbarungen, Mietrecht
Wenn du nen Schlüssel zur Garage hast und eine Monatspacht/miete überwiesen hast oder in Bar gegen Quittung bezahlt hast dann hast du nen Mündlichen Mietvertrag nach BGB. Solange Du Deine Ausfertigung des Mietvertrages von ihr unterschrieben zurückbekommen hast zählen soweit wie mir bekannt ist die Mündlichen abmachungen.
So ist mein Wissensstand.. Gebe aber keine Gewähr auf 100%ige richtigkeit |